SELMSDORF
Herzlich willkommen in der Gemeinde Selmsdorf, mit seinen Ortsteilen Lauen, Hof Selmsdorf, Sülsdorf, Teschow und Zarnewenz


Offizielle Seite der Gemeinde Selmsdorf, Nordwestmecklenburg
Es finden aktuell keine "offenen Sprechstunden" des Bürgermeisters statt, da die Abstandsregelungen im Zuge der Corona-Pandemie nicht eingehalten werden können.
Vereinbaren Sie aber gerne einen individuellen Termin mit dem Bürgermeister unter : buergermeister@selmsdorf.de
16.04.2021
Information des Bürgermeisters: Ergebnisse aus dem MV-Gipfel zur Corona-Situation
Das Wichtigste für Euch einmal zusammengefasst - die Verordnung dazu wird sicherlich im Tagesverlauf ausgefertigt.
Der "harte Lockdown" gilt dann ab Montag, d. 19. April 2021:
Verschärfte Kontaktbeschränkungen: Ein Haushalt soll sich nur noch mit einer weiteren Person (!) treffen dürfen, Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgerechnet.
Notbetrieb in Schulen und Kitas: In Kitas wird nur noch eine Notbetreuung angeboten. In Schulen dürfen von Montag an nur noch die Abschlussklassen in den Unterricht, für alle anderen gilt: Unterricht zu Hause.
Ausgangsbeschränkungen: Diese sollen von den Landkreisen und kreisfreien Städten verfügt werden. Die eigene Unterkunft beziehungsweise das eigene Grundstück darf zwischen 21 und 6 Uhr nur noch aus triftigen Gründen verlassen werden. Triftige Gründe sind: z.B. die Berufsausübung oder die Pflege hilfsbedürftiger Personen. Aktuell liegt vom Landkreis dazu noch keine Verfügung vor - sobald diese kommt, informiere ich Euch.
Schließungen im Einzelhandel und Dienstleistungen:
Körpernahe Dienstleistungen (z.B. Kosmetik-und Nagelstudios) müssen wieder schließen.
Friseure bleiben geöffnet.
Folgende Einzelhandelsgeschäfte bleiben geöffnet (alle anderen Dienstleistungen müssen schließen):
Lebensmittelmärkte
Tankstellen
Banken
Poststellen
Apotheken
Drogerien
Buchhandlungen
Baumärkten
Blumenläden
Gartenmärkten
Auch Museen und Kultureinrichtungen bleiben geschlossen.
Fahrschulen dürfen nur noch Fahrschüler unterrichten, die ihren Führerschein beruflich benötigen.
Einschränkungen beim Sport: Kinder-und Jugendsport wird untersagt. Individualsport soll nur noch allein oder zu zweit möglich sein.
Kein Tourismus: Wer außerhalb von Mecklenburg-Vorpommern lebt, soll während des landesweiten Lockdowns seinen Zweitwohnsitz in MV nicht aufsuchen dürfen (dies war bisher möglich). Das soll auch für Dauercamper und Tagestouristen von außerhalb gelten.
Passt auf Euch auf und bleibt gesund ! Sobald es Neues gibt, melde ich mich (insbesondere, wenn es Abweichungen in der neuen Verordnung gibt).
Marcus Kreft
Bürgermeister
31.03.2021
Bitte nutzen Sie zur Landrätin/Landratswahl im April 2021 die Möglichkeit zur Briefwahl
Sie haben in den letzten Tagen Ihre Wahlbenachrichtigungen zur Landrätin/Landratswahl Ende April erhalten. Wie Sie vielleicht gesehen haben, wird die Wahl dieses Mal in der Sporthalle erfolgen, damit wir die Hygienekonzepte umsetzen können (u.a. getrennte Ein-und Ausgänge, die weder in der Schule, noch im Gemeindehaus problemlos möglich wären).
Ich möchte Sie bitten, dass so viele wie möglich von Ihnen die Möglichkeit der Briefwahl nutzen. (Ich gebe gerne zu, dass mir der eine oder andere Plausch auf der Straße fehlen wird, Wahlsonntage sind doch irgendwie immer besonders, wenn alle in die Wahllokale unterwegs sind. Mich freut das immer, wie viele sich beteiligen zur Wahl zu gehen).
Sie finden auf der Wahlbenachrichtigung - einen individualisierten QR Code und können über Ihr Smartphone (Kamerafunktion oder QR-App) die Briefwahlunterlagen direkt anfordern. Sie ergänzen nur noch Ihr Geburtsdatum und Ihre eMail-Adresse. Natürlich können die Unterlagen auch über den Postweg angefordert werden. Bitte überzeugen Sie auch gerade "unsere Älteren" (Eltern, Nachbarn oder Bekannte) die Möglichkeit der Briefwahl zu nutzen. So schützen wir uns alle noch ein Stück mehr. Bleiben Sie gesund und kommen Sie gut in das Osterwochenende!
Herzliche Grüße
Marcus Kreft
Bürgermeister

26.03.2021 Luca - App - QR - Code seit heute an allen öffentlichen Gebäuden der Gemeinde
Für diejenigen, die die Luca App zur Nachverfolgung von Infektionsherden nutzen, sind alle öffentlichen Gebäude in Selmsdorf heute mit einem QR zum scannen vorgesehen worden.#selmsdorfbleibtgesund
Die Hansestadt Rostock hat zu dem Thema die Informationen gut gebündelt. Mehr finden Sie auf dieser Seite

21.12.2020
Wohnpark für Senioren in Selmsdorf geplant
Die Villa Viatlia Gruppe plant in Selmsdorf (Wohngebiet Am Mühlenbruch) einen Wohnpark für Senioren mit bis zu 40 Wohnungen und 24 Mini-Apartements (Senioren Wohngemeinschaft) zu errichten.
Die Fertigstellung ist für Mitte / Ende 2022 geplant.
Informieren Sie sich über den Flyer, sowie gerne direkt bei der Villa Vitalia Gruppe über das geplante Vorhaben.
Kontakt:
info@villa-vitalia.de oder wohnpark@selmsdorf.de
Telefon: 040/84203102
Den Informationsflyer finden Sie hier:
13.12.2020
Nachstehend die Zusammenfassung der Regelungen ab 16. Dezember 2020.
Die wichtigsten Regelungen sind für Euch fett unterlegt:Kontaktbeschränkungen: Die Ministerpräsidentin appellierte an die Bürgerinnen und Bürger, insbesondere in der Woche vor Weihnachten ihre Kontakte zu reduzieren.
Vom 16. bis 23.12. und vom 27.12. bis 10.01. gelten weiter die bisherigen Kontaktbeschränkungen.
Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet. Dabei darf die Zahl von 5 Personen nicht überschritten werden. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgerechnet.Es kann also beispielsweise eine Familie mit einem fast schon erwachsenen Kind auf ein befreundetes Paar treffen. Ebenso möglich ist das Treffen von 2 Familien mit je 2 Kindern, wenn die Kinder das Alter von 14 Jahren noch nicht überschritten haben.Heiligabend und Weihnachtsfeiertage: In der Zeit vom 24. bis zum 26. Dezember werden die Kontaktbeschränkungen gelockert, um Weihnachtsfeiern zumindest innerhalb der Kernfamilie zu ermöglichen.In dieser Zeit sind Treffen mit bis zu 4 über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen möglich. Diese Treffen sind allerdings auf die Kernfamilie beschränkt. Möglich sind also zum Beispiel Treffen mit Kindern, Enkeln, Eltern, Großeltern oder Geschwistern nebst ihren Haushaltsangehörigen, solange die Obergrenze dabei eingehalten wird. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt.Eine in einem Haushalt lebende Familie mit zwei Kindern kann sich also beispielsweise gleichzeitig mit beiden Großeltern treffen.
Keine Partys: Zusammenkünfte von Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie in privaten Einrichtungen sind verboten.Silvester: An Silvester und Neujahr gibt es keine Lockerung der Kontaktbeschränkungen. Der Verkauf von Pyrotechnik ist in diesem Jahr verboten.
Schulen und Kitas: In den beiden Wochen unmittelbar vor und nach den Weihnachtsferien gibt es in Mecklenburg-Vorpommern Änderungen im Schulbetrieb. Schulen und Kitas bleiben aber offen.Die Klassen oberhalb der Klassenstufe 7 werden im Distanzunterricht unterrichtet. Ausnahmen davon gibt es vor Weihnachten in der Stadt und im Landkreis Rostock.Auch Kinder aus den Klassen 1 bis 6 können ab dem 16. Dezember zuhause bleiben. Sie erhalten für die folgenden Tage Schulaufgaben. Wir bitten darum, diese Möglichkeit zu nutzen. Kitas und Schulen bleiben aber für Kinder offen, bei denen eine Betreuung zuhause nicht sichergestellt ist.
Tourismus: Urlaubsreisen nach Mecklenburg-Vorpommern sind derzeit nicht möglich.
Ausflüge: Ausflüge aus dem Ausland und anderen Bundesländern nach Mecklenburg-Vorpommern sind derzeit nicht möglich.Familienbesuche aus anderen Bundesländern: Familienbesuche aus anderen Bundesländern sind nur innerhalb der Kernfamilie möglich. Besucht werden können Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Lebensgefährten, Kinder, Eltern, Geschwister, Enkel, Urenkel, Großeltern und Urgroßeltern. Ein solcher Familienbesuch ist auch zusammen mit dem Ehegatten, eingetragenen Lebenspartner oder Lebensgefährten möglich. Dabei sind die Kontaktbeschränkungen zu beachten.Ausflüge und Familienbesuche innerhalb Mecklenburg-Vorpommerns: Hier gibt es keine Beschränkungen. Beachtet werden müssen allerdings die Kontaktbeschränkungen.
Gastronomie sowie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen bleiben geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause sowie der Betrieb von Kantinen.
Einzelhandel: Im Dezember und Januar werden auch Teile der Einzelhandes geschlossen. Geöffnet bleiben Supermärkte und der Lebensmittel-Verkauf, Wochenmärkte für Lebensmittel, Direktvermarkter von Lebensmitteln, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, der Weihnachtsbaumverkauf und der Großhandel.
Freizeit: Auch Freizeiteinrichtungen bleiben weiter geschlossen. Dazu gehören zum Beispiel Theater, Kinos, Schwimm- und Spaßbäder, Freizeitparks, Sportstudios, Zoos, Tier- und Vogelparks, Saunen und Spielhallen.
Sport ist im Dezember/Januar nur allein, zu zweit und mit dem eigenen Hausstand möglich.#selmsdorfbleibtgesund
26. November 2020
Leider war es nur eine Frage der Zeit, wann Conona auch uns erreicht. Durch eine Positivtestung in unserer Grundschule werden die Klassen 1-4 bis voraussichtlich 8.12.2020 unter Quarantäne gestellt - die Grundschule bleibt bis zu diesem Datum geschlossen.
Die Schule informiert mich über den weiteren Verlauf. Sofern es für Euch relevant ist, informiere ich Euch an dieser Stelle ebenfalls, wie gewohnt. Ich wünsche dem betroffenen Kind alles Gute und einen guten Krankheitsverlauf, sowie allen anderen Schülerinnen und Schülern, allen Eltern, Lehrerinnen und Lehrern und Betroffenen, dass ihr alle gesund bleibt.
Da mir nicht bekannt ist, ob die Schule die "Handreichung/Merkblatt für Eltern" ausgehändigt hat, hier der Kurzauszug darauf zum Thema Quarantäne :Bleibt alle gesund !
Merkblatt: Mein Kind ist in Quarantäne - was bedeutet das? • lebt eine infizierte Person im Haushalt gilt die Quarantäne in der Regel auch für alle anderen Bewohner, da diese dann Kontaktpersonen sind. • handelt es sich bei dem Quarantänefall um eine Kontakterperson (Kategorie 1), gilt die Quarantäne zunächst nicht für andere Mitglieder des Haushalts. • Personen unter Quarantäne dürfen ihre Unterkunft (Haus oder Wohnung) nicht verlassen. Ausnahme ist zum Beispiel der Gang zu einem Abstrichtest - dies wird vom Gesundheitsamt angeordnet und mit diesem abgesprochen. Personen in Quarantäne dürfen auch keinen Besuch empfangen. • Innerhalb des Haushalts sollten sich Personen unter Quarantäne so gut es geht von anderen absondern, häufig die Hände waschen und Räume regelmäßig lüften. • Die Quarantäne ist sehr wichtig, um Infektionsketten klein zu halten. Auch wenn Ihr Kind keine Symptome zeigt, halten Sie die Vorgaben bitte ein und nehmen Sie die Anordnung ernst. Das Gesundheitsamt hält während der Quarantäne Kontakt zu Ihnen. • Mehr Informationen finden Sie auch auf www.infektionsschutz.de/coronavirus.html
Marcus Kreft
Bürgermeister

Breitbandausbau in Selmsdorf und seinen Ortsteilen. Sie konnten an der Informationsveranstaltung nicht teilnehmen? Kein Problem, wir mailen Ihnen die Präsentation der Wemag / Wemacom gerne mit seinen Einzelheiten als pdf-Dokument zu. Schicken Sie uns dazu bitte nur eine kurze Mail: breitband@selmsdorf.de
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WEITERE INFORMATIONEN ZUM GEWERBEGEBIET "KURZSTUCKEN" FOLGEN IN KÜRZE.
